Ambulante spezialfachärztliche Versorgung um neue Diagnostik und digitale Anwendungen erweitert
Berlin, 11. August 2022– Einige neue Untersuchungen und die Nutzung von Gesundheits-Apps sind seit heute Bestandteil der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), in der spezialisierte Fach-Teams Patientinnen und Patienten mit komplexen und seltenen Krankheiten behandeln. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem März 2022 trat heute in Kraft. Krankheitsbezogen dürfen nun auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) unterstützend in der ASV eingesetzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sie im sogenannten DiGA-Verzeichnis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sind. Außerdem wurden mit dem Beschluss für verschiedene onkologische ASV-Anlagen und für die Anlage zu Mukoviszidose neue Untersuchungen aufgenommen:
- Wenn Schilddrüsenkarzinome im Rahmen der ASV mit PET/CT untersucht werden, können künftig auch F-18-Fluorodesoxyglukose, radioaktive Somatostatin-Rezeptor-Liganden oder Jod-124 als den Tumor sichtbar machende Tracer-Substanz eingesetzt werden. Neuer Tumormarker für Verlaufskontrollen ist Thyreoglobulin.
- Bei mehreren onkologischen Krankheitsbildern wird nun im Rahmen der Immuntherapie regelmäßig der Cortisol-Wert bestimmt. Neu ist auch die zur Klarstellung nun standardmäßig aufgeführte orale Glukosebestimmung bei Mukoviszidose.
- Für Patienten mit kastrationsresistentem, fortschreitendem Prostatakarzinom wurde zur Indikationsstellung einer Therapie mit Lutetium-177-PSMA der Behandlungsumfang um PET, PET-CT-Untersuchungen mit F-18-Fluorodesoxyglukose und PSMA-Liganden ergänzt.
- Neu ist die MRT-Untersuchung der Mamma bei hoher Dichte des Drüsenkörpers oder bei eingeschränkter Beurteilbarkeit der Befunde, wenn eine Biopsie problematisch ist (z. B. wegen ausgeprägter Vernarbungen, multipler Befunde oder extremer Lokalisation). Voraussetzung ist aber, dass eine interdisziplinäre Tumorkonferenz eine entsprechende Empfehlung abgegeben hat.
Beschlossen hatte der G-BA außerdem die jährliche Anpassung der sogenannten Appendizes der jeweiligen Anlagen der ASV-Richtlinie, die aufgrund von Aktualisierungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) erforderlich wurde. Auf Basis von Hinweisen aus der Versorgung wurden sämtliche bereits beschlossene Appendizes und damit der Behandlungsumfang anhand von EBM-Positionen überarbeitet.