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G-​BA-Rechtssymposium zu Digi­ta­li­sie­rung – Doku­men­ta­tion ist online

Berlin, 29. Juni 2022 – Die voll­stän­dige Doku­men­ta­tion des Rechts­sym­po­siums „Digi­ta­li­sie­rung und Daten­schutz im Gesund­heits­wesen – Chancen und Heraus­for­de­rungen“ vom 17. Juni 2022 ist jetzt mit Video­mit­schnitten aller Vorträge auf der Website des Gemein­samen Bundes­aus­schusses (G-BA) verfügbar. An dem als Hybrid­ver­an­stal­tung ange­bo­tenen Sympo­sium nahmen rund 70 Präsenz­be­su­cher und 2.620 weitere Inter­es­sierte via Live­stream online teil.

Nutzen der Digi­ta­li­sie­rung: Sicher­heit und dyna­mi­sches Lernen

Acht Refe­ren­tinnen und Refe­renten loteten in ihren Vorträgen aus, welche Chancen und Heraus­for­de­rungen der Digi­ta­li­sie­rung sie für das Gesund­heits­wesen sehen. Auf der Haben­seite verbuchten zahl­reiche Redne­rinnen und Redner, dass Digi­ta­li­sie­rung der Versor­gung einen echten Schub geben kann. Beispiele dafür gibt es viele: Doppel­un­ter­su­chungen vermeiden, Pati­en­ten­si­cher­heit fördern oder auch ein dyna­mi­sches Lernen im besten Falle sogar mit Real-​Time-Daten (Prof. Ferdi­nand Gerlach, Vorsit­zender des Sach­ver­stän­di­gen­rats zur Begut­ach­tung der Entwick­lung im Gesund­heits­wesen). Was aller­dings fehlt – auch da waren sich viele einig – ist das Umset­zungs­tempo.

Dabei gelte es, alle Chancen zur Digi­ta­li­sie­rung konse­quent zu nutzen, um das Gesund­heits­system zukunfts­fest zu machen, so Gast­geber Prof. Josef Hecken (Unpar­tei­ischer Vorsit­zender des G-BA). Denn bei immer komplexer werdenden Behand­lungs­ab­läufen, Perso­nal­knapp­heit und einer gleich­zeitig wach­senden Zahl multi­mor­bider Versi­cherter sei die Versor­gung ohne digi­tale Instru­mente nicht mehr zu gewähr­leisten.

Elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­akte als zentrale Daten­dreh­scheibe

Eine zentrale Rolle in der digi­talen Versor­gung soll künftig die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­akte (ePA) als „Daten­dreh­scheibe“ leisten (Dr. Susanne Ozegowski, Abtei­lungs­lei­terin Digi­ta­li­sie­rung, Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium). Frei­lich sei die ePA mit derzeit nur knapp 500.000 Nutzern noch weit davon entfernt, diese Rolle zu über­nehmen. Wichtig sei außerdem, dass brauch­bare und struk­tu­rierte Infor­ma­tionen gespei­chert würden (Prof. Gerlach und Franz Knieps, Vorstand des BKK Dach­ver­bandes). Während bei einigen Redne­rinnen und Redner große Sympa­thien für eine Opt-​Out-Lösung deut­lich wurden (Arzt und Rechts­an­walt Prof. Chris­tian Dierks, Susanne Ozegowski), blieben andere skep­tisch, ob der Ball nicht eher bei der Indus­trie liegen würde, zeit­ge­mäße Lösungen für eine Anony­mi­sie­rung anzu­bieten (Susanne Möhring, die hier den Bundes­be­auf­tragten für den Daten­schutz vertrat).

Digi­ta­li­sie­rung löst keine Struk­tur­pro­bleme

Struk­tur­pro­bleme indes können sich mit Digi­ta­li­sie­rung nicht lösen lassen (Prof. Josef Hecken, Franz Knieps und Prof. Jürgen Windeler, Leiter des Insti­tuts für Qualität und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­wesen). Der Glaube, Struktur-​ und Perso­nal­pro­bleme durch die Zuschal­tung digi­taler Lösungen zu besei­tigen, sei – hier waren sich die drei genannten Redner einig – aus ihrer Erfah­rung zum Schei­tern verur­teilt.

Digi­tale Gesund­heits­an­wen­dungen

Doch auch beim Daten­sam­meln dürfe die Qualität nicht vernach­läs­sigt werden (Prof. Josef Hecken). Dies betreffe zum Beispiel auch Digi­tale Gesund­heits­an­wen­dungen (DiGA), deren Möglich­keiten noch längst nicht ausge­schöpft sind (von den derzeit 31 verord­nungs­fä­higen Apps sind 19 in der Erpro­bung). Beim Nach­weis ihrer Versor­gungs­ef­fekte stützen sich mitt­ler­weile immerhin 80 Prozent der Herstel­ler­an­träge auf rando­mi­sierte, kontrol­lierte Studien (Dr. Wiebke Löbker, Leiterin der Stabs­stelle Inno­va­ti­ons­büro des Bundes­in­sti­tuts für Arznei­mittel und Medi­zin­pro­dukte). Lang­fristig müssen jedoch, so Hecken, auch für DiGA die glei­chen Quali­täts­kri­te­rien gelten wie für andere im GKV-​System verfüg­bare Produkte; nicht nur aufgrund des Wirt­schaft­lich­keits­ge­bots. Aus einer CE-​Zertifizierung allein ließe sich nicht ableiten, dass ein Produkt wirk­samer sei als andere schon verfüg­bare. Zudem müssen DiGA ihre Algo­rithmen und die hinter ihnen stehenden Leit­li­nien offen­legen, damit das, was sie messen, auch klar defi­niert sei.

Zur Doku­men­ta­tion der Veran­stal­tung „Digi­ta­li­sie­rung und Daten­schutz im Gesund­heits­wesen – Chancen und Heraus­for­de­rungen“ auf der Website des G-BA