Bericht zur ärztlichen Zweitmeinung: steigende Zahl an Zweitmeinenden, jedoch weniger Neuanträge
Berlin, 17. Januar 2025 – Die Zahl der für eine Zweitmeinung zur Verfügung stehenden Ärztinnen und Ärzte wächst zwar immer noch, aber die Neuanträge gingen 2023 spürbar zurück. Dies geht aus dem Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu den erteilten Anträgen und Genehmigungen zum Zweitmeinungsverfahren hervor. Wollten sich im Jahr 2022 noch 910 Ärztinnen und Ärzte neu bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung als Zweitmeinende registrieren lassen, stellten im Folgejahr 2023 nur noch 413 und damit knapp halb so viele dazu einen Antrag. Umgekehrt verhielt es sich bei der Beendigung dieser Tätigkeit: Im Jahr 2022 gaben nur 53 Ärztinnen und Ärzte ihre Zweitmeiner-Tätigkeit auf, im Folgejahr 2023 waren es 140.
Die meisten Expertinnen und Experten stehen wie im Vorjahr zum Thema Schulterarthroskopie (525) und zu Implantationen von Knieendoprothesen (468) für eine zweite Meinung bereit. Deutliche Anstiege gab es bei der Zahl der Zweitmeinenden zu Wirbelsäuleneingriffen (349) und zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Amputation beim diabetischen Fußsyndrom (131). Bezogen auf alle planbaren Eingriffe, für die es ein Zweitmeinungsverfahren gibt, verteilten sich die registrierten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2023 folgendermaßen:
- Schulterarthroskopie: 525 (Vorjahr 512)
- Implantation einer Knieendoprothese: 468 (Vorjahr 443)
- Hysterektomie (Gebärmutterentfernung): 411 (Vorjahr 417)
- Eingriffe an der Wirbelsäule: 349 (Vorjahr 302)
- Tonsillektomie (Mandeloperation): 258 (Vorjahr 252)
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom: 131 (Vorjahr 106)
- Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen am Herzen: 95 (Vorjahr 62)
- Implantation Herzschrittmacher, Defibrillator oder CRT-Aggregat: 107 (Vorjahr 82)
- Cholezystektomie (Gallenblasenentfernung): 54 (neu im Jahr 2023)
Berichte wie diesen erstellt die KBV jährlich für den G-BA. Sie zeigt darin, wie viele Anträge auf eine Genehmigung als Zweitmeiner gestellt, genehmigt und abgelehnt wurden. Dabei wird nach Vertrags-, Krankenhaus- und Privatärztinnen und -ärzten differenziert.
Die drei zuletzt vom G-BA beschlossenen Zweitmeinungsverfahren konnten naturgemäß im aktuellen KBV-Bericht noch nicht abgebildet werden; sie werden in einem der Folgeberichte aufgeführt:
- Eingriffe zum Hüftgelenkersatz (in Kraft seit 1. Juli 2024)
- Eingriffe an Aortenaneurysmen (in Kraft seit 1. Oktober 2024)
- Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom (Inkrafttreten zum 1. April 2025)
Beschluss zu dieser Fachnews
Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Veröffentlichung des Berichts 2023 der KBV
Weiterführende Informationen
Themenseite Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen