Allogene Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom – Änderungen bei den qualitätssichernden Anforderungen
Berlin, 20. Dezember 2024 – Für allogene Stammzelltransplantationen (SZT) gilt ab 1. Januar 2025 – nach Ablauf der zweijährigen Übergangsregelung – die aktualisierte Mindestmenge. Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hatte mit Beschluss vom 15. Dezember 2022 eine jährliche Mindestmenge von 40 allogenen Stammzelltransplantationen bei Erwachsenen pro Krankenhausstandort festgelegt. Da die Mindestmenge indikationsübergreifend gilt, hob der G-BA als Folge nun die Qualitätssicherungsmaßnahmen für allogene SZT bei der Behandlung des Multiplen Myeloms auf. Die auf die Einhaltung dieser Qualitätssicherungsmaßnahmen abzielenden Kontrollen des Medizinischen Dienstes entfallen damit ebenfalls.
Durch die neue Mindestmenge für die allogene SZT ist sichergestellt, dass in den betroffenen Krankenhäusern eine hinreichende Qualität der Leistungserbringung, insbesondere hinsichtlich der Erfahrung des medizinischen sowie des pflegerischen Personals, aber auch mit Bezug auf die vorgehaltene Versorgungsinfrastruktur, besteht.