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Strukturvorgaben für Bauchaortenaneurysma-OPs: Fachweiterbildungsquote Intensivpflege leicht reduziert

Berlin, 20. Dezember 2024 – Für Krankenhäuser, die Bauchaortenaneurysmen operieren wollen, gelten ab dem 1. Januar 2025 veränderte Personalanforderungen für Pflegekräfte auf der Intensivstation. Nur noch 30 % der Pflegekräfte (bezogen auf das errechnete Vollzeitstellen-Äquivalent der Station), mindestens aber eine Person, muss dann eine Fachweiterbildung „Intensivpflege und Anästhesie“ vorweisen. Bislang galt eine Intensivpflegequote von 50 % (ebenfalls bezogen auf das stationsbezogene Vollzeitstellen-Äquivalent). Mit seinem Beschluss folgt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) u.a. der Empfehlung von Expertinnen und Experten, die auf eine veränderte Versorgungslage hinweisen. Denn mittlerweile wird ein Großteil der vorsorglichen Bauchaortenaneurysma-Operationen minimalinvasiv mit einem Aortenstentgraft durchgeführt. Dadurch ist das Risiko des Eingriffs und der Bedarf an postoperativer intensivmedizinischer Überwachung und Intensivbehandlung gesunken.

Voraussetzungen für die Anrechnung

Angerechnet auf die Quote der Station werden nur Pflegefachweiterbildungen, die folgenden Vorgaben entsprechen:

  • Entweder der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensivpflege“ vom 11. Mai 1998
  • oder der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegekräften für die pflegerischen Fachgebiete Intensivpflege, Funktionsdienste, Pflege in der Onkologie, Nephrologie und Psychiatrie“ vom 20. September 2011 
  • oder einer gleichwertigen landesrechtlichen Regelung.

Der heute getroffene Beschluss tritt nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.


Beschluss zu dieser Fachnews

Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Änderung der Fachweiterbildungsquote