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Neuerungen bei MD-Kontrollen zur Einhaltung von Qualitätsvorgaben treten in Kraft

Berlin, 13. Dezember 2024 – Ab dem kommenden Jahr gibt es neue Regeln, nach denen der Medizinische Dienst (MD) in Krankenhäusern die Einhaltung von Qualitätsvorgaben kontrolliert. Der gestern im Bundesanzeiger veröffentlichte Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Neu bei den MD-Kontrollen zur PPP-Richtlinie

Bei den Kontrollen zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) ändern sich unter anderem diese Punkte:

  • Kontrolle der Patientendokumentation: Behandlungsfälle werden in der Psychiatrie und Psychosomatik ab 2025 anhand von Routinedaten eingestuft (wir berichteten). Statt wie bislang zu vier Stichtagen im Prüfjahr zieht der MD künftig eine Stichprobe von 10 % der Behandlungsfälle aus einem oder mehreren Quartalen. Bei dieser Stichprobe kontrolliert der MD, ob die Personalvorgaben der PPP-Richtlinie eingehalten wurden. In Einrichtungen mit weniger als 100 Behandlungsfällen erfolgt eine Vollerhebung.
  • Kontrolle des Personaleinsatzes: Bei einer Stichprobe von maximal 20 % bzw. mindestens fünf Mitarbeitenden pro Berufsgruppe und Klinikstandort prüft der MD im gleichen Quartal unter anderem anhand von Qualifikationsnachweisen, ob die Personalanforderungen der PPP-Richtlinie erfüllt wurden. Die Reduzierung der Kontrollen auf Stichproben verringert nun den Aufwand für alle Beteiligten.

Neu bei allen MD-Kontrollen (richtlinienübergreifend)

Erfüllt ein Krankenhaus die Vorgaben, bleibt es für den MD bei der bestehenden 6-Wochen-Berichtsfrist. Erfüllt ein Krankenhaus die Vorgaben jedoch nicht oder konnte ihre Einhaltung nicht beurteilt werden, hat der MD künftig nur noch 4 Wochen Zeit für seinen Bericht. Anschließend kann die Klinik innerhalb einer 2-Wochen-Frist zu den nicht erfüllten oder nicht beurteilbaren Qualitätsanforderungen Stellung nehmen. Danach verfasst der MD in maximal 6 Wochen seinen abschließenden Bericht, wobei die Stellungnahme des Krankenhauses zu berücksichtigen ist. Damit wird die Möglichkeit der Mitwirkung der beteiligten Krankenhäuser weiter verbessert. Diese Änderungen greifen aber erst bei Kontrollen, die ab dem 1. Februar 2025 beauftragt werden. Für alle anderen gilt noch die Fassung der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie vom 12. Mai 2023.


Beschluss zu dieser Fachnews

MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Änderung von Teil A und Teil B

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