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Qualitätssicherung
QS-Verfahren ambulante Psychotherapie in der Testregion NRW: Jetzt auch Leichte-Sprache-Version der Patienteninformation online
Berlin, 9. Dezember 2024 – Die Patienteninformation zum neuen QS-Verfahren ambulante Psychotherapie ist jetzt auch in Leichter Sprache auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Download abrufbar:
Sie klärt die Patientinnen und Patienten über die Datenerhebung und Datenflüsse im neuen QS-Verfahren auf, das ab dem 1. Januar 2025 zunächst für sechs Jahre in der Testregion Nordrhein-Westfalen erprobt wird. Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über die Datenerhebung im Rahmen des QS-Verfahrens zu informieren. Hier kann die Patienteninformation als unterstützendes Material genutzt werden; ihr Einsatz ist jedoch nicht verpflichtend.