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Neuer Bericht der KBV zu Qualitäts­prü­fungen in der ambulanten Versorgung – G-BA setzt Stichproben bei Kernspin­to­mo­graphie wegen anhaltend sehr guter Qualität aus

Berlin, 26. November 2024 – Der Bericht zu Qualitäts­prü­fungen in der vertrags­ärzt­lichen Versorgung im Jahr 2023 ist auf der Website des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses (G-BA) veröffentlicht worden. Die Kassen­ärztliche Bundes­ver­ei­nigung (KBV) legt in diesem Bericht detailliert Umfang und Ergebnisse der Stichpro­ben­prü­fungen in drei Leistungs­be­reichen und die gegebe­nenfalls festge­stellten fachlichen Mängel dar. Zudem wird über die Maßnahmen der einzelnen Kassen­ärzt­lichen Vereini­gungen (KVen) zur Mängel­be­hebung informiert. Da wie in den Jahren zuvor die Prüfergebnisse zur Kernspin­to­mo­graphie sehr gut waren, beschloss der G-BA, die Stichpro­ben­prü­fungen in diesem Leistungs­bereich ab dem Jahr 2025 auszusetzen. Im Jahr 2028 wird der G-BA beraten, ob eine Wieder­aufnahme der Qualitäts­prü­fungen zur Kernspin­to­mo­graphie erforderlich sein wird.

Wichtige Zahlen und Ergebnisse aus dem KBV-​Bericht

  • Für die konven­tionelle Röntgen­dia­gnostik führten die KVen bundesweit insgesamt 852 Prüfungen durch. Eine Mängel­analyse aufgrund erheblicher oder schwer­wie­gender Beanstan­dungen war bei 53 dieser Stichproben notwendig – dabei traten am häufigsten (> 15 %) eine „inadäquate Einblendung“ und eine „nicht fachge­rechte Indika­ti­ons­stellung“ auf.
  • Für die Kernspin­to­mo­graphie gab es bundesweit insgesamt 183 Prüfungen, dabei kam es zu drei erheblichen und drei schwer­wie­genden Beanstan­dungen. Bei diesen sechs Beanstan­dungen wurde als Fehler­ka­tegorie am häufigsten (jeweils 20 %) eine „fehlerhafte Beurteilung des Befundes“ und ein „inadäquates Untersu­chungs­volumen“ festge­stellt.
  • In der Arthro­skopie wurden insgesamt 155 Prüfungen durchgeführt, im Ergebnis mit zehn erheblichen und 28 schwer­wie­genden Beanstan­dungen. Am häufigsten (> 10 %) trat als Fehler­quelle die „nicht fachge­rechte Auswahl der Intervention“, „kein postope­rativer Befund“ sowie „Entschei­dungsgang nicht nachvoll­ziehbar“ auf. Laut den Arthroskopie-​Kommissionen der KVen ist der hohe Anteil von Auffäl­lig­keiten hauptsächlich auf die Unterschiede in den Dokumen­ta­ti­ons­systemen der Operationen im stationären und ambulanten Sektor zurück­zu­führen. Viele KVen bieten aus diesem Grunde auch spezielle Informa­ti­ons­ver­an­stal­tungen für neu nieder­ge­lassene Ärztinnen und Ärzte an.

Sämtliche bislang vorliegende Jahres­be­richte der KBV sind zusammen mit einer Kommen­tierung des G-BA auf der Seite der Qualitätsprüfungs-​Richtlinie vertrags­ärztliche Versorgung unter „Weiter­führende Informa­tionen“ zu finden.


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