Fachnews | Qualitätssicherung

Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik: Elektronischer Nachweis erst ab 2026

Berlin, 22. Oktober 2024 – Die für 2025 geplante Umstellung des Nachweises zur Einhaltung der Mindestvorgaben in elektronischer Form wird auf das Jahr 2026 verschoben. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Juni 2024 wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die Verschiebung ist notwendig, da die technische Entwicklung und Umsetzung noch nicht so weit fortgeschritten sind, dass eine Umstellung für alle Verfahrensteilnehmer erfolgen kann.

Dabei bleibt das im Jahr 2022 beschlossene Verfahren zur Zuordnung von Routinedaten zu den Behandlungsbereichen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) unverändert bestehen. Die Behandlungstage in den einzelnen Behandlungsbereichen werden weiterhin hauptsächlich auf Grundlage der kontinuierlichen OPS-Kodierung der Behandlungsarten in den Routinedaten ermittelt.

Eingruppierungsempfehlungen weiter konkretisiert

Neu sind einige Nachjustierungen bei den „Eingruppierungsempfehlungen“ in Anlage 2 der PPP-Richtlinie. Sie unterstützen den Übergang zu Routinedaten und stellen eine klare inhaltliche Abgrenzung der Behandlungsbereiche sicher. Dadurch wird eine einheitliche Zuordnung ermöglicht und rund 34.000 Stichtagserhebungen in etwa 1.300 Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie mit insgesamt ca. 1,9 Millionen Patientinnen und Patienten können entfallen.

Weitere Anpassungen zielen darauf ab, die Datengrundlage für die Weiterentwicklung der Richtlinie durch den G-BA zu verbessern. Aus diesem Grund werden grundlegende Plausibilisierungsregeln festgelegt. Um dem G-BA während der verlängerten Einführungsphase zeitnah Ergebnisse zur Versorgungssituation zu liefern, wird die bereits eingeführte quartalsweise Datenübermittlung und Berichterstattung um ein weiteres Jahr verlängert.

Die Dokumentation der Nachweise für das Erfassungsjahr 2025 erfolgt weiterhin mit den Servicedokumenten, die aktualisiert voraussichtlich im November 2024 veröffentlicht werden.


Beschlüsse zu dieser Fachnews

Weiterführende Informationen