Fachnews | Qualitätssicherung

QS-Verfahren ambulante Psychotherapie: Erprobung ab 2025 in Nordrhein-Westfalen

Berlin, 2. August 2024 – Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum neuen datengestützten Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) für die ambulante Psychotherapie wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. September 2024 in Kraft. Damit kann 2025 die regional begrenzte Erprobung in Nordrhein-Westfalen (NRW) starten. Ab dem 1. Januar 2025 werden dort über einen Zeitraum von sechs Jahren die technischen und organisatorischen Abläufe des Verfahrens getestet, um sie für einen bundesweiten Roll-out gegebenenfalls optimieren zu können. Zudem wird geprüft, ob sich belastbare Aussagen zur Versorgungsqualität gewinnen lassen und Nutzen und Aufwand in einem angemessenen Verhältnis stehen. Neben den Behandlungsdaten der Praxen werden schriftliche Patientenbefragungen als weitere Datenquelle genutzt.

Testregion NRW: Messen und vergleichen qualitätsrelevanter Aspekte

In die Erprobung des neuen QS-Verfahrens werden alle als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführten ambulanten Kurz- und Langzeit-Psychotherapien (Einzeltherapien) bei Erwachsenen einbezogen, die ab dem 1. Januar 2025 beendet wurden. Ausgenommen sind Psychotherapien bei Kindern und Jugendlichen (auch bei Vollendung des 18. Lebensjahrs im Laufe der Behandlung) und bei Erwachsenen mit einer Demenz oder der Diagnose Intelligenzminderung (hierzu sind noch einmal Anpassungen geplant).

Von den Praxen sind am Ende einer Behandlung qualitätsrelevante Aspekte zu dokumentieren: zur Diagnostik, Patientenaufklärung, Therapiezielvereinbarung, Behandlungsplanung, zum Monitoring und zur Kommunikation mit allen Behandlungsbeteiligten sowie zur Ergebnisqualität (Symptomatik, Zielerreichung, Erwerb von Erfahrungen, Fertigkeiten und Strategien).

Ab dem zweiten Erprobungsjahr bekommen alle Leistungserbringer in NRW jährliche Rückmeldeberichte und Auswertungen. So können sie ihre eigenen Ergebnisse im Verhältnis zur Vergleichsgruppe sehen. Ab dem dritten Erprobungsjahr wird bei einer Stichprobenauswahl der Praxen die Dokumentationsqualität testweise überprüft.

Datenerfassung über die Praxissoftware

Erfasst bzw. abgefragt werden alle Daten über die Praxissoftware. Um eine reibungslose Datenerfassung sicherzustellen, sollten vertragspsychotherapeutische Praxen in NRW im Dezember 2024 ein Software-Update durchführen. Dies ist allerdings abhängig davon, wann die Hersteller ein entsprechendes Update zur Verfügung stellen. Der G-BA hat hierzu die Spezifikation beschlossen, die die Softwarehersteller für die Anpassungen benötigen. Die Hersteller können diese auf der Website des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen abrufen.

Patienteninformation zur Datenerhebung

Eine Patienteninformation des G-BA klärt über die Datenerhebung und Weiterverarbeitung in diesem neuen QS-Verfahren auf und erläutert die Maßnahmen zum Datenschutz. Sie steht rechtzeitig zum Inkrafttreten auf der G-BA-Website zum Download bereit. Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten in der Testregion NRW können sie ihren Patientinnen und Patienten ab Inkrafttreten des Verfahrens als Ausdruck oder digital zur Verfügung stellen. Voraussichtlich im Herbst ist die Patienteninformation auch in Leichter Sprache verfügbar.


Beschluss zu dieser Fachnews

Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Themenspezifische Bestimmungen für ein Verfahren 16 – ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie)

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