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Gestuftes System der Notfallversorgung: G-BA beauftragt Evaluation und Ausbaukonzept

Berlin, 26. Juni 2024 – Seit Mai 2018 gilt in Deutschland das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entwickelte dreistufige System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern. Nun lässt der G-BA dessen Effekte überprüfen. Er geht dabei Fragen nach wie: Haben sich Deutschlands Notfallstrukturen so verändert wie erwartet oder gibt es unerwünschte Effekte, so dass nachgesteuert werden muss? Und wie bleiben die Notfallstrukturen zukunftsfest? Dazu beauftragte der G-BA seine beiden wissenschaftlichen Institute mit einer zweigeteilten Evaluation.

IQTIG ermittelt Versorgungseffekte (deskriptiver Teil)

Zunächst erhebt das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in Berlin, wie sich die Notfallstrukturen seit dem G-BA-Beschluss aus dem Jahr 2018 entwickelt haben. In der Analyse wird es unter anderem darum gehen, wie viele Krankenhäuser seitdem eine Notfallstufe vereinbart haben und wie sie sich auf das Bundesgebiet verteilen. Gesondert betrachtet werden dabei die Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten mit konkreten Krankheitsbildern, wie zum Beispiel schweren Verletzungen, Schlaganfällen oder einer Sepsis. Das IQTIG soll unter anderem ermitteln, wie schnell die Betroffenen versorgt wurden, welche Wegezeiten dabei anfielen und ob Verlegungen notwendig waren. Bis Ende Dezember 2024 soll das IQTIG seine Ergebnisse vorlegen.

IQWiG ergänzt Zukunftsperspektive (prospektiver Teil)

Auf diesen Ergebnissen wird ein zweiter Teilauftrag aufsetzen, der an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln geht. Mithilfe von qualitativen Methoden, u. a. Experteninterviews und Gruppendiskussionen, soll das Institut Vorschläge zur zukünftigen Ausgestaltung der Notfallstufen-Regelungen entwickeln. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf einem künftigen Versorgungsbedarf in unterschiedlichen Regionen sowie einer veränderten  Krankenhausfinanzierung. Auch die geplante Krankenhausreform mit den sogenannten Leistungsgruppen soll berücksichtigt werden; genauso wie das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (oder hilfsweise dessen Entwurf). Bis voraussichtlich 30. September 2025 werden die Vorschläge des IQWiG erwartet.

Beide Ergebnisberichte wird der G-BA nach der Abnahme auf seiner Website veröffentlichen; sie sind Basis der weiteren Beratungen.


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