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Strukturabfrage hüftgelenknahe Femurfraktur: Kliniken bekommen mehr Zeit für Korrekturen

Berlin, 21. Juni 2024 – Zum Nachweisverfahren für Kliniken, die hüftgelenknahe Femurfrakturen (Oberschenkelhalsbrüche) behandeln, gibt es organisatorische Anpassungen. Mit einem Beschluss von gestern änderte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dazu seine Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur:

  • Die Korrekturfrist für Angaben zur jährlichen Abfrage zu Strukturanforderungen gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen wurde um zwei Wochen verlängert. Statt bis zum 1. März haben Krankenhäuser nun bis zum 15. März dafür Zeit.
  • Krankenhäuser, die die Strukturvorgaben des G-BA für die Behandlung von hüftgelenknahen Femurfrakturen nicht mehr erfüllen, müssen neben den Landesverbänden der Krankenkassen auch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in seiner Funktion als Datenannahmestelle aktiv informieren. Dies ist schriftlich oder elektronisch möglich. Im laufenden Jahr ausgeschiedene Kliniken können auf diese Weise schneller identifiziert werden. Sie werden vom IQTIG dann nicht in der Strukturerhebung erfasst.

Der Beschluss wird derzeit noch vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Zum Hintergrund

Krankenhäuser, die Patientinnen und Patienten mit einer nicht intraoperativ verursachten hüftgelenknahen Femurfraktur im Erwachsenenalter versorgen wollen, müssen seit Ende 2023 anhand einer Strukturabfrage nachweisen, dass sie die qualitätssichernden Mindestanforderungen des G-BA erfüllen. Die jetzt getroffenen Anpassungen tragen ersten Erfahrungen zum Start dieser Strukturabfrage Rechnung und sollen die Prozesse weiter optimieren.


Beschluss zu dieser Fachnews

Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderungen für das Jahr 2024

Weiterführende Informationen

Thementext zu den Strukturqualitätsvorgaben auf der G-BA-Website