Strukturabfrage hüftgelenknahe Femurfraktur: Kliniken bekommen mehr Zeit für Korrekturen
Berlin, 21. Juni 2024 – Zum Nachweisverfahren für Kliniken, die hüftgelenknahe Femurfrakturen (Oberschenkelhalsbrüche) behandeln, gibt es organisatorische Anpassungen. Mit einem Beschluss von gestern änderte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dazu seine Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur:
- Die Korrekturfrist für Angaben zur jährlichen Abfrage zu Strukturanforderungen gegenüber dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wurde um zwei Wochen verlängert. Statt bis zum 1. März haben Krankenhäuser nun bis zum 15. März dafür Zeit.
- Krankenhäuser, die keine hüftgelenknahen Femurfrakturen mehr behandeln, müssen neben den Landesverbänden der Krankenkassen auch das IQTIG in seiner Funktion als Datenannahmestelle aktiv informieren. Dies ist schriftlich oder elektronisch möglich. Im laufenden Jahr ausgeschiedene Kliniken können auf diese Weise schneller identifiziert werden. Sie werden vom IQTIG dann nicht in der Strukturerhebung erfasst.
Der Beschluss wird derzeit noch vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Zum Hintergrund
Krankenhäuser, die Patientinnen und Patienten mit einer nicht intraoperativ verursachten hüftgelenknahen Femurfraktur im Erwachsenenalter versorgen wollen, müssen seit Ende 2023 anhand einer Strukturabfrage nachweisen, dass sie die qualitätssichernden Mindestanforderungen des G-BA erfüllen. Die jetzt getroffenen Anpassungen tragen ersten Erfahrungen zum Start dieser Strukturabfrage Rechnung und sollen die Prozesse weiter optimieren.
Am 05.07.2024 wurden Änderungen am zweiten Absatz dieser Fachnews vorgenommen.
Beschluss zu dieser Fachnews
Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderungen für das Jahr 2024
Weiterführende Informationen
Thementext zu den Strukturqualitätsvorgaben auf der G-BA-Website