Fach­news | Psycho­the­rapie und psych­ia­tri­sche Versor­gung

Post­trau­ma­ti­sche Belas­tungs­stö­rungen bei Erwach­senen: EMDR künftig auch bei Syste­mi­scher Therapie Kassen­leis­tung

Berlin, 22. März 2024 – Erwach­sene mit einer Post­trau­ma­ti­schen Belas­tungs­stö­rung können nun auch im Rahmen einer Syste­mi­schen Therapie ergän­zend mit Eye-​Movement-Desensitization and Repro­ces­sing (EMDR) behan­delt werden. Voraus­set­zung ist die Einbin­dung in ein umfas­sendes Behand­lungs­kon­zept. Mit einem Beschluss von gestern nahm der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) die Methode auch für die Syste­mi­sche Therapie in seine Psychotherapie-​Richtlinie auf. EMDR ist damit bald bei allen Richtlinien-​Psychotherapieverfahren anwendbar (Verhal­tens­the­rapie, tiefenpsychologisch-​fundierte Psycho­the­rapie, analy­ti­sche Psycho­the­rapie und Syste­mi­sche Therapie).

Über­la­gernde Reize können Blockaden lösen

EMDR ist eine Thera­pie­me­thode, die über eine soge­nannte bila­te­rale Stimu­la­tion bei Betrof­fenen eine Desen­si­bi­li­sie­rung auslöst. Dabei wird ein kurz­zei­tiger Kontakt mit der belas­tenden Erin­ne­rung im Thera­pie­ge­spräch von bestimmten Augen­be­we­gungen, Tönen oder kurzen Berüh­rungen – etwa des Hand­rü­ckens – begleitet. Dieses Vorgehen kann über neuro­nale Verän­de­rungen Blockie­rungen lösen und helfen, belas­tende Erin­ne­rungen anders zu verar­beiten.

In der Syste­mi­schen Therapie (GKV-​Leistung für Erwach­sene seit dem Jahr 2020) stehen die Bezie­hungs­muster einer sozialen Gruppe, zum Beispiel einer Familie, im Vorder­grund. Leiden Grup­pen­mit­glieder unter einer post­trau­ma­ti­schen Belas­tungs­stö­rung, kann dies Ursache tief­grei­fender Bindungs-​ und Bezie­hungs­stö­rungen sein und Einfluss auf die Inter­ak­tionen nehmen. Nach aktu­eller Studi­en­lage kann ein ergän­zender Einsatz von EMDR dabei zu schnel­leren und umfas­sen­deren Verän­de­rungen führen.

Der Beschluss des G-BA tritt nach Nicht­be­an­stan­dung des Bundes­mi­nis­te­riums für Gesund­heit und Veröf­fent­li­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft. Anschlie­ßend muss der Bewer­tungs­aus­schuss noch entscheiden, ob eine Anpas­sung der ärzt­li­chen Vergü­tung erfolgen muss und in welcher Höhe. Dafür hat er maximal sechs Monate Zeit.


Beschluss zu dieser Fach­news

Psychotherapie-​Richtlinie: Anwen­dung der Eye-​Movement-Desensitization and Repro­ces­sing (EMDR) bei Erwach­senen mit post­trau­ma­ti­schen Belas­tungs­stö­rungen als Behand­lungs­me­thode im Rahmen eines umfas­senden Behand­lungs­kon­zeptes der Syste­mi­schen Therapie

Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen

Themen­text des G-BA: Ambu­lante Psycho­the­rapie