Bauchaortenaneurysma-OPs: Vorgaben zur Fachweiterbildungsquote Intensivpflege befristet gelockert
Berlin, 2. Januar 2024 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Strukturvorgaben für Operationen des Bauchaortenaneurysmas geringfügig gelockert: Ab 1. Januar 2024 können Kliniken auch Pflegekräfte mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Intensivpflege auf die Fachweiterbildungsquote Intensivpflege und Anästhesie anrechnen, um die Qualitätsvorgaben für diesen Eingriff zu erfüllen. Diese Übergangsregelung gilt bis Ende 2024. Mit diesem einstimmigen Beschluss zur Qualitätssicherungs-Richtlinie Bauchaortenaneurysma (QBAA-Richtlinie) reaktivierte der G-BA eine alte Übergangsregelung, die im Jahr 2015 ausgelaufen war. Der Beschluss zur vorübergehenden Lockerung der Strukturvorgaben geht auf die Initiative des unparteiischen G-BA-Mitglieds Karin Maag zurück. Die Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung griff damit Hinweise aus der Fachwelt auf, dass Einrichtungen weiterhin Schwierigkeiten haben, die in der Richtlinie festgelegte Fachweiterbildungsquote zu erfüllen.
Überarbeitung der QBAA-Richtlinie geplant
Weitere Beratungen sollen klären, welche Ursachen die Umsetzung der Anforderungen erschweren und inwieweit gegebenenfalls eine fachliche Weiterentwicklung der Regelung erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund sollen auch die Personalanforderungen neu beurteilt und beraten werden. Für den Zeitraum dieser Beratungen wurde die Anrechenbarkeit von erfahrenen Intensivpflegekräften bis zum 31. Dezember 2024 ermöglicht. Bis voraussichtlich Ende 2025 will der G-BA die QBAA-Richtlinie überarbeiten.
Beschluss zu dieser Fachnews
Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Änderungen in den §§ 4 und 8