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Methodenbewertung
Erprobung nach § 137e SGB V: Überarbeitete Formulare für Antragstellung und Beratungsanforderung
Berlin, 11. Mai 2022 - Medizinproduktehersteller und sonstige Unternehmen können beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Erprobung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode beantragen und sich über das Verfahren beraten lassen. Die dafür erforderlichen Formulare hat der G-BA umfassend überarbeitet und anwenderfreundlicher gestaltet. Sie sind auf der Website des G-BA veröffentlicht und ab sofort in dieser Fassung zu verwenden.
Die Optimierungen betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:
- Die vorangestellten Allgemeinen Hinweise wurden ergänzt, um die Antragsteller beziehungsweise Beratungsinteressenten besser durch die Formulare zu leiten.
- Zu zahlreichen Formularfeldern werden nun knappe Erläuterungen angeboten und begriffliche Klarstellungen vorgenommen.
- Inhalte und Formularfelder, die sich als redundant erwiesen haben, entfallen.
- Die antrags- bzw. beratungsgegenständliche Methode wird anhand des PICO-Schemas abgefragt.
- Es wird eine übersichtlichere Darstellung der vorliegenden Evidenz ermöglicht.
Die Formulare sind Anlagen der Verfahrensordnung des G-BA. Die im Januar 2022 beschlossenen Änderungen traten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 11. Mai 2022 in Kraft.