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Mindestmengenregelungen: Der G-BA trifft drei Beschlüsse

Berlin, 21. Dezember 2023 – Mit gleich drei Beschlüssen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sowohl das Set seiner Beratungsthemen als auch Organisatorisches zu seinen Mindestmengenregelungen verändert:

Keine Mindestmenge TAVI

Für kathetergestützte Aortenklappenimplantationen (Transcatheter aortic-valve implantation – TAVI) wird es keine Mindestmenge geben. Mit einem entsprechenden Beschluss beendete der G-BA dazu seine Beratungen. Hintergrund sind inzwischen vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse und Auswertungen in diesem Bereich. Unter anderem zeigte eine Datenauswertung des IQTIG relevante Effekte auf die Behandlungsqualität erst bei hohen Mindestmengen, bei denen jedoch große statistische Unsicherheiten bestehen. Zudem ist es in diesem Leistungsbereich auch ohne Mindestmenge zu einer erheblichen Konzentration der Fallzahlverteilung gekommen. Zugleich hat sich die Versorgungsqualität sichtbar verbessert. So hat sich die Krankenhaussterblichkeit bei dieser Intervention in den vergangenen 10 Jahren nahezu halbiert. Sie sank von 4,2 Prozent im Jahr 2014 auf nur noch 2,1 Prozent im Jahr 2021. Hierzu dürften nach den Ergebnissen des Evaluationsberichts des IQTIG vom 21. Januar 2022 nicht zuletzt auch die strukturellen, fachlichen und personellen Mindeststandards der vom G-BA im Jahr 2015 beschlossenen Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL) einen Beitrag geleistet haben. In der Gesamtschau der wissenschaftlichen Auswertungen sieht der G-BA eine Mindestmenge für den Leistungsbereich der TAVI als derzeit nicht erforderlich an.

Beratungen zu einer neuen Mindestmenge Major-Leberresektion

Neu aufgenommen hat der G-BA Beratungen zu einer neuen Mindestmenge zu Major-Leberresektionen. Dabei handelt es sich um eine anspruchsvolle Operation bei maligner Erkrankung der Leber im Rahmen eines komplexen Versorgungsgeschehens und es gibt Hinweise auf eine erhebliche Krankenhausmortalität.

Neuer Anhang zur Datenübermittlung der Krankenkassenverbände an den G-BA

Ein neuer Anhang zu den Mindestmengenregelungen erleichtert den Krankenkassenverbänden künftig die jährliche Informationsübermittlung zu den Klinik-Prognosen an den G-BA. Anhand einer Tabelle wird übermittelt, welche Prognosen Krankenhäuser bei Mindestmengenleistungen abgegeben haben und ob sie am Ende tatsächlich erreicht wurden. Zeichnen sich Fehlentwicklungen ab, kann der G-BA gezielt gegensteuern und die Mindestmengenregelungen weiterentwickeln. Jährlich bis zum 15. November müssen die Übermittlungen der Krankenkassenverbände an den G-BA in einheitlicher, maschinenlesbarer Form erfolgen.


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