Fachnews | Qualitätssicherung

G-BA veröffentlicht Bewertungskriterien zur Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln

Berlin, 22. Dezember 2023 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt der Fachöffentlichkeit Einblick in seine Arbeiten an einem vom Gesetzgeber geforderten Bewertungssystem für Zertifikate und Qualitätssiegel für die ambulante wie stationäre Versorgung. Gestern hat er dazu zwei Berichte des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) veröffentlicht. Der Bericht vom 19. Februar 2019 beschreibt die Methodik und leistet eine erste kategorisierte Bestandsaufnahme von in der ambulanten und stationären Versorgung verbreiteten Zertifikaten und Qualitätssiegeln.

Der Bericht vom 30. September 2022 aktualisiert die Bestandsaufnahme auf den Stand Ende 2020 und stellt die entwickelten Bewertungskriterien vor. Der G-BA hat die IQTIG-Berichte kritisch kommentiert und Nachbesserungen gefordert.

Insgesamt 102 einrichtungsbezogene Zertifikate und Qualitätssiegel hat das IQTIG berücksichtigt (Bericht vom 30. September 2022, Anhang 2) und 17 Kriterien entwickelt, nach denen diese Zertifikate und Qualitätssiegel künftig geprüft werden können (Bericht vom 30. September 2022, S. 99 ff). Mit der Veröffentlichung bieten die Kriterien Zertifikate-Herausgebern bereits jetzt eine Orientierungshilfe zur Qualitätsverbesserung ihrer Siegel. Zudem können externe Stellen, die künftig eine Bewertung der Siegel vornehmen wollen, die Kriterien schon jetzt nutzen.

Mit Blick auf die für ein Laienpublikum verlangte Allgemeinverständlichkeit und Nutzbarkeit der Kriterien hat der G-BA beim IQTIG Nachbesserungen gefordert. Ziel ist unter anderem eine Sortierung nach Themen (Krebstherapie, Geburt, etc.), eine Unterscheidung zwischen Fach- und Systemzertifikaten und eine noch verständlichere, knappere Sprache. Am Ende soll neben der Fachversion für eine professionelle Bewertung einzelner Zertifikate und Qualitätssiegel durch Dritte eine allgemeinverständliche Kurzfassung stehen. Diese hat Patientinnen und Patienten im Blick und soll ihnen ermöglichen, schnell zu erkennen, was die einzelnen Zertifikate leisten und was nicht.

Keine eigene Bewertung von Zertifikaten und Siegeln durch den G-BA

Eine Bewertung der Zertifikate und Qualitätssiegel kann der G-BA aus haftungs- und wettbewerbsrechtlichen sowie aus Ressourcengründen nicht selbst vornehmen. Aus Sicht der Vorsitzenden des Unterausschusses Qualitätssicherung, dem unparteiischen Mitglied Karin Maag, stellen sich solche Fragen auch in Bezug auf das IQTIG. Deshalb werden die fach- bzw. laienverständlichen Bewertungskriterien als Instrumentenset veröffentlicht und sollen von interessierten Dritten zur Zertifizierung und Veröffentlichung auf Onlineplattformen genutzt werden können. Die mit den neuen Kriterien bewerteten Zertifikate und Qualitätssiegel könnten dann beispielsweise – wie schon die Qualitätsberichte – in webbasierten Krankenhaus-Suchen genutzt werden.

Der G-BA setzt mit dem Thema einen gesetzlichen Auftrag um. Das IQTIG sollte im Auftrag des G-BA Bewertungskriterien für Zertifikate und Qualitätssiegel entwickeln und mit deren Hilfe allgemeinverständlich über die Aussagekraft der Zertifikate informieren.

Die Berichte mit der Kommentierung des G-BA und Ergebnissen des Stellungnahmeverfahrens sind direkt im Dokument des Freigabebeschlusses zu finden.


Beschluss zu dieser Fachnews

Freigabe zur Veröffentlichung der IQTIG-Berichte: Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln – Bericht zu Teil A sowie Abschlussbericht zu Teil B