Qualitätsprüfungen bei bildgebenden Untersuchungen: G-BA passt Patienteninformation zur Datenverarbeitung an
Berlin, 28. November 2023 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt Arztpraxen eine angepasste Patienteninformation zur Datenverarbeitung bei bildgebenden Untersuchungen zur Verfügung. Hintergrund ist der Beschluss des G-BA, auf stichprobenbasierte Qualitätsprüfungen bei der Computertomographie zu verzichten, da es hier anhaltend positive Ergebnisse gab. Die aktualisierte Patienteninformation beschränkt sich entsprechend auf Informationen zu den weiterhin anstehenden Qualitätsprüfungen bei Röntgen- und MRT-Untersuchungen. Versicherte werden darüber aufgeklärt, welche Daten genutzt und wie diese verarbeitet werden. Eine explizite Einwilligung in die Datenverarbeitung ist nicht notwendig.
Die Patienteninformationen des G-BA liegen nur in digitaler Form vor. Sie sind für den Ausdruck in DIN A4 an jedem Drucker geeignet.
Patienteninformation zur Datenverarbeitung: Qualitätsprüfungen bei Röntgen- und MRT-Untersuchungen