Histori­en­eintrag

Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelver­sor­gungs­leis­tungen, für die Festzu­schüsse nach den §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind (Festzuschuss-​Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die Regelver­sor­gungs­leis­tungen entfal­lenden Beträge nach § 56 Absatz 4 SGB V (in der Version mit Inkraft­treten vom 01.01.2022)

Veröffentlicht im BAnz AT 22.12.2021 B6