Historieneintrag
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V – ASV-RL (in der Version mit Inkrafttreten vom 24.07.2020)
Veröffentlicht im BAnz AT 23.07.2020 B1
Beschlüsse, die zur Ablösung der vorherigen Version geführt haben
- 20.03.2020: Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und weitere Änderungen
- 05.06.2020: Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ausnahmeregelungen für die Aufnahme von Leistungen aufgrund der COVID-19-Pandemie