Historieneintrag
Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 136c Absatz 3 SGB V (in der Version mit Inkrafttreten vom 01.01.2017)
Neufassung der Richtlinie, BAnz AT 21.12.2016 B3
Beschlüsse, die zur Ablösung der vorherigen Version geführt haben
- 13.05.2016: Ermittlung der betroffenen medizinischen Fachgesellschaften: Bundeseinheitliche Vorgaben zur Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen nach § 136c Absatz 3 SGB V – Aufforderung zur Meldung –
- 15.09.2016: Bestimmung der stellungnahmeberechtigten medizinischen Fachgesellschaften zu den Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen
- 24.11.2016: Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen: Erstfassung