Anlage XIIa: Kombinationen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V

Anlage zur Richtlinie:
Arzneimittel-Richtlinie
Letzte Änderung:
03.04.2025

Weiterführende Informationen

Informationen zu den Ausnahmen von der Benennung in Anlage XIIa

In der Anlage XIIa benennt der G-BA alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die aufgrund der arzneimittelrechtlichen Zulassung in einer Kombinationstherapie mit dem bewerteten Arzneimittel für das zu bewertende Anwendungsgebiet eingesetzt werden können, es sei denn, der G-BA hat nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V einen mindestens beträchtlichen Zusatznutzen der Kombination festgestellt oder nach § 35a Absatz 1d Satz 1 SGB V festgestellt, dass die Kombination einen mindestens beträchtlichen Zusatznutzen erwarten lässt.

Maschinenlesbare Fassung der Anlage XIIa

Der G-BA stellt eine maschinenlesbare Tabelle im CSV-UTF-8 Format über die Inhalte der Anlage XIIa zur Verfügung (Anlage XIIa: Kombinationen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V(Excel 193,35 kB)).

Beachten Sie bitte folgende Hinweise zur Tabelle „Anlage XIIa: Kombinationen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V“

Die rechtlich verbindliche Benennung von Kombinationspartnern nach § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V ist der Anlage XIIa zu entnehmen. Die maschinenlesbare Fassung stellt keine rechtsverbindliche Version der Anlage XIIa dar, sondern lediglich ein Servicedokument zur leichteren Verarbeitung der in der Anlage XIIa enthaltenen Benennungen.  Der G-BA übernimmt keine Haftung für die in der maschinenlesbaren Fassung hinterlegten Angaben.

Die Beschlüsse, in denen der G-BA die Kombinationen von Arzneimitteln benennt, treten gemäß § 35a Absatz 3 Satz 8 SGB V i.V.m. §§ 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6, 94 Absatz 2 Satz 1 SGB V nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom Tag der Veröffentlichung der Beschlüsse auf den Internetseiten des G-BA in Kraft.

Die allgemeinen Nutzungsbedingungen sind zu beachten: Nutzungsbedingungen(PDF 103,88 kB)

In der Tabelle zur Anlage XIIa werden die aktuell geltenden Benennungen sowie die retrospektiv für eine bestimmte Geltungsdauer gültigen Benennungen von Kombinationspartnern abgebildet. Nähere Angaben sind der Datensatzbeschreibung(PDF 146,18 kB) zu entnehmen.

Ergänzende Informationen zur Historie der Anlage XIIa

Die Kombinationsbenennung zu den Wirkstoffen Beclometason, Formoterol, Glycopyrronium sowie Vigabatrin wurde aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 05.09.2024 (B 3 KR 5/23 R) aus der Anlage XIIa gestrichen.