Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage V:
Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung – Information zur Datenverarbeitung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Angleichung der geschlechtsspezifischen Anspruchsberechtigung und iFOBT-Intervalle in der Darmkrebsfrüherkennung sowie Anpassung der Formerfordernisse zum Widerspruchsrecht
Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Angleichung der geschlechtsspezifischen Anspruchsberechtigung und iFOBT-Intervalle in der Darmkrebsfrüherkennung sowie Anpassung der Formerfordernisse zum Widerspruchsrecht
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Widerspruchsverfahren und Übergangsregelungen
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. Januar 2023 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Widerspruchsverfahren und Übergangsregelungen
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Widerspruchsverfahren und Übergangsregelungen
Beschluss vom 17. November 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen: Anpassung Dokumentationsparameter und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 28. August 2020 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen: Anpassung Dokumentationsparameter und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen: Anpassung Dokumentationsparameter und weitere Änderungen
Beschluss vom 18. Juni 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen
Der Beschluss vom 22. November 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in weiten Teilen am 1. Juli 2019 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. November 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.