Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage II b:
Darmkrebs-Früherkennung – Informationen zur Datenverarbeitung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Angleichung der geschlechtsspezifischen Anspruchsberechtigung und iFOBT-Intervalle in der Darmkrebsfrüherkennung sowie Anpassung der Formerfordernisse zum Widerspruchsrecht
Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Angleichung der geschlechtsspezifischen Anspruchsberechtigung und iFOBT-Intervalle in der Darmkrebsfrüherkennung sowie Anpassung der Formerfordernisse zum Widerspruchsrecht
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Widerspruchsverfahren und Übergangsregelungen
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. Januar 2023 in Kraft.
-
Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Widerspruchsverfahren und Übergangsregelungen
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Widerspruchsverfahren und Übergangsregelungen
Beschluss vom 17. November 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen: Anpassung Dokumentationsparameter und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 28. August 2020 in Kraft.
-
Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen: Anpassung Dokumentationsparameter und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen: Anpassung Dokumentationsparameter und weitere Änderungen
Beschluss vom 18. Juni 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (Erstfassung und Programm zur Früherkennung von Darmkrebs) und Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juli 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in weiten Teilen am 19. Oktober 2018 in Kraft.
-
Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (Erstfassung und Programm zur Früherkennung von Darmkrebs) und Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juli 2018 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 2. August 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.