Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie zur Zusammenführung der Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme nach § 137f Abs. 2 SGB V – DMP-A-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlagen 2, 23 und 24, Ergänzung der Anlage 25 (DMP Adipositas – Kinder und Jugendliche) und der Anlage 26 (Adipositas – Kinder und Jugendliche - Dokumentation)
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ergänzung § 8, Anlage 1a (digitales DMP Diabetes mellitus Typ 2) und Anlage 7a (digitales DMP Diabetes mellitus Typ 1)
Beschluss vom 20. März 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlagen 2, 23 und 24, Ergänzung der Anlage 25 (DMP Adipositas – Kinder und Jugendliche) und der Anlage 26 (Adipositas – Kinder und Jugendliche - Dokumentation)
Beschluss vom 22. November 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Leitlinienrecherche zur Aktualisierung des DMP Diabetes mellitus Typ 2
Beschluss vom 16. Oktober 2024.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: DMP Herzinsuffizienz (Anlagen 13 und 14)
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: DMP Herzinsuffizienz (Anlagen 13 und 14)
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Evidenzrecherche zum Einsatz von strukturierten Unterstützungsangeboten im Rahmen des Monitorings von Herzinsuffizienzpatienten
Beschluss vom 15. Mai 2024.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: DMP Adipositas (Anlagen 2, 23 und 24)
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: DMP Herzinsuffizienz (Anlagen 13 und 14)
Beschluss vom 18. April 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: DMP Adipositas (Anlagen 2, 23 und 24)
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.