DMP-Aufbewahrungsfristen-Richtlinie (nicht mehr in Kraft)
Richtlinie zur Regelung von Aufbewahrungsfristen der für die Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen erforderlichen personenbezogenen Daten nach § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 SGB V – DMP-AF-RL
Die Richtlinie regelt übergangsweise das Nähere zu den Aufbewahrungsfristen der für die Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch kranke Menschen (Disease-Management-Programme, DMP) erforderlichen personenbezogenen Daten. Die Richtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft getreten.
Weiterführende Informationen
Die DMP-Aufbewahrungsfristen-Richtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft getreten. Die Aufbewahrungsfristen der personenbezogenen Daten, die für die Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen erforderlich sind, sind in der DMP-Anforderungen-Richtlinie geregelt.