Qualitätssicherungsmaßnahmen bei nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (nicht mehr in Kraft)

Qualitätssicherungsmaßnahmen bei nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms

Die Richtlinie ist am 31. Dezember 2016 außer Kraft getreten. Sie regelte anlässlich der Aussetzung des Methodenbewertungsverfahrens zu nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms die Anforderungen an die Erbringung der genannten Verfahren in Krankenhäusern.


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