Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Mindestmengenregelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V – Mm-R"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Beauftragung IQTIG: Evaluation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für allogene und autologe Stammzelltransplantation bei Erwachsenen (Nr. 5 der Anlage der Mm-R)
Beschluss vom 17. April 2025.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 13 der Anlage (Rektumkarzinomchirurgie)
Der Beschluss vom 20. Februar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 13 der Anlage (Rektumkarzinomchirurgie)
Beschluss vom 20. Februar 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2025 sowie Aktualisierung eines normativen Verweises
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung der Anlage Nr. 13 – Rektumkarzinomchirurgie
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung der Anlage Nr. 12 – Kolonkarzinomchirurgie
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Beauftragung IQTIG: Auswertung von esQS-Daten hinsichtlich Volume-Outcome-Beziehungen bei Knie-TEP, unikondylären Schlittenprothesen und Revisionseingriffen nach Kniegelenk-Endoprothese
Beschluss vom 04. September 2024.
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Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2025 sowie Aktualisierung eines normativen Verweises
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung der Anlage Nr. 13 – Rektumkarzinomchirurgie
Beschluss vom 22. November 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung der Anlage Nr. 12 – Kolonkarzinomchirurgie
Beschluss vom 22. November 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.