Qualitätssicherungs-​Richtlinie Früh- und Reifge­borene

Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitäts­si­cherung der Versorgung von Früh- und Reifge­borenen – QFR-​RL

Die Richtlinie definiert ein Stufen­konzept der perina­to­lo­gischen Versorgung in Kranken­häusern. Sie regelt verbindliche Mindest­an­for­de­rungen an die Versorgung von Früh- und Reifge­borenen und Zuweisungs­kri­terien von Schwangeren nach dem Risiko­profil der Schwangeren oder des Kindes.

In Kraft getreten am:
01.01.2025
Geändert am:
17.10.2024 BAnz AT 20.01.2025 B4
Fassung vom:
20.09.2005 BAnz. Nr. 205 (S. 15 684) vom 28.10.2005

Anlagen

  • Anlage 1: Anforde­rungen an die Struktur-​, Prozess-​ und Ergebnis­qualität in den Versor­gungs­stufen
  • Anlage 2: [unbesetzt]
  • Anlage 3: Veröffent­lichung der Ergebnisdaten der Perina­tal­zentren
  • Anlage 4: Muster­formular/Dokumen­ta­ti­onshilfe zur schicht­be­zogenen Dokumen­tation
  • Anlage 5: Datenfelder zur Struktur­abfrage und zum Nachweis­ver­fahren
  • Anlage 6: Einheit­liches Berichts­format der Lenkungs­gremien an den G-BA gemäß § 7 Absatz 11 QFR-​RL
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiter­führende Informa­tionen

Service­do­kumente zur Struktur­abfrage für das Erfassungsjahr 2024 (zur Übermittlung bis zum 15.02.2025)

Service­do­kument gemäß § 11 QFR-​RL für das Erfassungsjahr 2025 (zur Übermittlung der Meldung bei erstmaliger, unterjähriger oder erneuter Leistungs­aufnahme sowie zur Meldung an Landes­verbände der Kranken­kassen und Ersatz­kassen bei Nicht-​/Wieder­erfüllung)

Service­do­kument zur Anlage 4 der QFR-​RL

Service­do­kumente zur Anlage 6 der QFR-​RL

Meldung zum Nachweis

Verzeichnis der Landes­verbände der Kranken­kassen und Ersatz­kassen und deren Ansprech­partner auf der Website des GKV-​SV

Bericht gemäß § 136d SGB V über den Stand der Qualitäts­si­cherung –
Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen und Weiter­ent­wick­lungen