Bedarfsplanungs-Richtlinie
Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung
In der Bedarfsplanungs-Richtlinie wird ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen (einschließlich der psychotherapeutischen) Versorgung definiert, insbesondere zu den Verhältniszahlen (Anzahl Einwohner pro Arzt), den räumlichen Planungsbereichen, den regionalen Besonderheiten, die ein Abweichen vom bundeseinheitlichen Rahmen begründen, sowie der Feststellung eines über- oder unterdurchschnittlichen Versorgungsniveaus.
- In Kraft getreten am:
- 09.04.2025
- Geändert am:
- 16.01.2025 BAnz AT 08.04.2025 B1
- Fassung vom:
- 20.12.2012 BAnz AT 31.12.2012 B7
Anlagen
- Anlage 1: Arztzahlen
- Anlage 2: Bedarfsplan und Planungsblätter
- Anlage 2.1: Struktur des Bedarfsplans nach § 4
- Anlage 2.2: Die Planungsblätter zur Dokumentation des Standes der vertragsärztlichen Versorgung
- Anlage 2.3: Ergänzende Informationen zur Dokumentation der ambulanten Versorgung gegenüber dem Landes- und Zulassungsausschuss
- Anlage 2.4: Planungsblatt zur Feststellung des Psychotherapeuten-Versorgungsgrades
- Anlage 2.5: Planungsblatt zur Feststellung des Nervenarzt-Versorgungsgrades
- Anlage 2.6: Planungsblatt zur Feststellung des Fachinternisten-Versorgungsgrades
- Anlage 3: Zuordnung der Planungsbereiche nach den §§ 11 bis 14
- Anlage 3.1: Mittelbereiche in der Abgrenzung des BBSR (Gebietsstand vom 31.12.2017)
- Anlage 3.2: Zuordnung der Kreise, kreisfreien Städte und Kreisregionen zu den Kreistypen nach § 12 Absatz 3
- Anlage 3.3: Zuordnung der Kreise zu Raumordnungsregionen nach § 13 Absatz 3 in der Abgrenzung des BBSR (Gebietsstand vom 31.12.2017)
- Anlage 4: Morbiditätsfaktor
- Anlage 4.1: Berechnung der allgemeinen Verhältniszahlen gemäß § 9 Absatz 4 bis 7 auf Grundlage der Basis-Verhältniszahlen
- Anlage 4.1.1: Bevölkerungsanteile nach Alter und Geschlecht gemäß § 9 Absatz 4
- Anlage 4.1.2: Leistungsbedarfsfaktoren Alter-Geschlecht gemäß § 9 Absatz 5
- Anlage 4.1.3: Anpassungsfaktor zur Modifikation der Basis-Verhältniszahlen je Arztgruppe gemäß § 9 Absatz 6
- Anlage 4.2: Anpassung der allgemeinen Verhältniszahl zu den regionalen Verhältniszahlen gemäß § 9 Absatz 8 bis 10
- Anlage 4.2.1: Patientenanteile nach Alter, Geschlecht und Morbidität gemäß § 9 Absatz 8
- Anlage 4.2.2: Leistungsbedarfsfaktoren Alter-Geschlecht-Morbidität gemäß § 9 Absatz 9
- Anlage 4.2.3: Regionale Verteilungsfaktoren pro Planungsbereich
- Anlage 4.2.3: Regionale Verteilungsfaktoren pro PLZ
- Anlage 4.3: Rechenbeispiele für die Ermittlung des korrigierten Versorgungsgrades mithilfe des Morbiditätsfaktors nach § 9
- Anlage 5: Ermittlung der Basis-Verhältniszahlen
- Anlage 6: Methodik der Typisierung der Kreise
- Anlage 7: Nutzung von Geoinformationen im Rahmen von Anträgen auf Sonderbedarf
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)