Richtlinie Methoden Kranken­haus­be­handlung

Richtlinie zu Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden im Krankenhaus

Die Richtlinie benennt die vom G-BA ausgeschlossenen ärztlichen Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden im Krankenhaus und die Reichweite des jeweiligen Ausschlusses. Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden, die vom G-BA bewertet und für eine ausrei­chende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten als erforderlich angesehen wurden, sind in Anlage I der Richtlinie aufgeführt. Methoden, deren Bewertungs­ver­fahren ausgesetzt sind, sind in Anlage II aufgeführt.

In Kraft getreten am:
27.02.2025
Geändert am:
19.12.2024 BAnz AT 26.02.2025 B3; BAnz AT 07.03.2025 B2
Fassung vom:
21.03.2006 BAnz. Nr. 111 (S. 4466) vom 17.06.2006

Anlagen

(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiter­führende Informa­tionen

Methoden, die von der Versorgung der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung im Rahmen der Kranken­haus­be­handlung ausgeschlossen sind, sind in § 4 der Richtlinie gelistet.

Informa­tionen zur Anerkennung und Auswahl stellung­nah­me­be­rech­tigter wissen­schaft­licher Fachge­sell­schaften