Behandlungsrichtlinie
Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung
In der Behandlungsrichtlinie ist das zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringbare Leistungsspektrum der vertragszahnärztlichen Behandlung einschließlich Befunderhebung beschrieben. Zudem sind in der Richtlinie die Verordnungsmöglichkeiten von Arzneimitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte geregelt.
- In Kraft getreten am:
- 09.03.2022
- Geändert am:
- 16.12.2021 BAnz AT 08.03.2022 B4
- Fassung vom:
- 24.09.2003 BAnz. Nr. 226 (S. 24 966) vom 03.12.2004