Behandlungsrichtlinie

Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung

In der Behandlungsrichtlinie ist das zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringbare Leistungsspektrum der vertragszahnärztlichen Behandlung einschließlich Befunderhebung beschrieben. Zudem sind in der Richtlinie die Verordnungsmöglichkeiten von Arzneimitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte geregelt.

In Kraft getreten am:
09.03.2022
Geändert am:
16.12.2021 BAnz AT 08.03.2022 B4
Fassung vom:
24.09.2003 BAnz. Nr. 226 (S. 24 966) vom 03.12.2004

Weiterführende Informationen