Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte
Richtlinie über die Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung
In der Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte wird ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Aufstellung von Bedarfsplänen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung vorgegeben. Grundlage ist das Verhältnis der Zahl der Vertragszahnärzte bzw. der Kieferorthopäden bezogen auf die Zahl der Einwohner in einem bestimmten Planungsbereich. Gesetzliche Zulassungsbeschränkungen in Folge einer festgestellten Überversorgung bestehen nicht.
- In Kraft getreten am:
- 20.03.2019
- Geändert am:
- 20.12.2018 BAnz AT 19.03.2019 B4
- Fassung vom:
- 14.08.2007 BAnz. Nr. 185 (S. 7673) vom 02.10.2007
Anlagen
- Anlage 1 - Planungsblatt A
- Anlage 2 - Planungsblatt B
- Anlage 3 - Planungsblatt C
- Anlage 4 - unbesetzt
- Anlage 5 - unbesetzt
- Anlage 6 - zu Abschnitt D der Richtlinien
- Erläuterungen zu den Planungsblättern A, B und C (Anlagen 1, 2, 3)
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)