Festzuschuss-Richtlinie
Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach den §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind (Festzuschuss-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die Regelversorgungsleistungen entfallenden Beträge nach § 56 Absatz 4 SGB V
Die Richtlinie bildet die rechtliche Grundlage des Festzuschusssystems zum zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Zahnersatz. Sie legt die Befunde und Regelversorgungsleistungen fest, für die Festzuschüsse zu gewähren sind.
- In Kraft getreten am:
- 01.01.2024
- Geändert am:
- 27.11.2023 BAnz AT 15.01.2024 B1
- Fassung vom:
- 03.11.2004 BAnz. Nr. 242 (S. 24 463) vom 21.12.2004