Soziotherapie-Richtlinie
Richtlinie über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung – ST-RL
Die Richtlinie regelt Voraussetzungen, Art und Umfang der Versorgung mit Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung. Sie beinhaltet neben der Indikation, der Voraussetzung der Therapiefähigkeit und dem Leistungsinhalt und -umfang auch die Vorbereitung, Planung und Erfolgskontrolle sowie die Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus und den soziotherapeutischen Leistungserbringern.
- In Kraft getreten am:
- 01.04.2021
- Geändert am:
- 18.03.2021 BAnz AT 15.04.2021 B3
- Fassung vom:
- 22.01.2015 BAnz AT 14.04.2015 B5