Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung
In der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie ist festgelegt, welche Regeln für die Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie im Rahmen des Entlassmanagements aus dem Krankenhaus gelten. Zudem werden Empfehlungen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben gegeben.
- In Kraft getreten am:
- 21.02.2024
- Geändert am:
- 07.12.2023 BAnz AT 20.02.2024 B1
- Fassung vom:
- 14.11.2013 BAnz AT 27.01.2014 B4
Anlagen
- Empfehlungen zur Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)