Die folgende Version dieser Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten:
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Künftige Richtlinienversion (tritt am 01.01.2025 in Kraft) (PDF 740,21 kB)
Version vom 15.08.2024, veröffentlicht im BAnz AT 04.11.2024 B5
Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen – KFE-RL
Die Richtlinie regelt die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Frauen und Männern, insbesondere zum Umfang und Zeitpunkt der Leistungen, zur Dokumentation und Auswertung.
Die folgende Version dieser Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten:
Version vom 15.08.2024, veröffentlicht im BAnz AT 04.11.2024 B5
Seit 1. Juli 2024 wird das Mammographie-Screening auch für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Nähere über die Durchführung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme wird in der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) geregelt.