Kinder-Richtlinie
Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern
Die Richtlinie bestimmt das Nähere zu den Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Neben den Untersuchungen U1 bis U9 gehören hierzu spezielle Früherkennungsuntersuchungen wie das erweiterte Neugeborenen-Screening und das Screening auf Mukoviszidose oder angeborene Herzfehler.
- In Kraft getreten am:
- 13.07.2024
- Geändert am:
- 21.03.2024 BAnz AT 12.07.2024 B3
- Fassung vom:
- 18.06.2015 BAnz AT 18.08.2016 B1
Anlagen
- Anlage 1 – Untersuchungsheft für Kinder
- Anlage 1a – Angaben des Vordrucks „Präventionsempfehlung“
- Anlage 2 – Elterninformation zum Screening auf Mukoviszidose
- Anlage 3 – Elterninformation zum erweiterten Neugeborenen-Screening
- Anlage 4 – Filterpapierkarte
- Anlage 4a – DNA-Mutationsanalyse
- Anlage 5 – Elterninformation zum Neugeborenen-Hörscreening
- Anlage 6 – Elterninformation zum Pulsoxymetrie-Screening
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)