Kinder-Richtlinie

Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern

Die Richtlinie bestimmt das Nähere zu den Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Neben den Untersuchungen U1 bis U9 gehören hierzu spezielle Früherkennungsuntersuchungen wie das erweiterte Neugeborenen-Screening und das Screening auf Mukoviszidose oder angeborene Herzfehler.

In Kraft getreten am:
13.07.2024
Geändert am:
21.03.2024 BAnz AT 12.07.2024 B3
Fassung vom:
18.06.2015 BAnz AT 18.08.2016 B1

Anlagen

(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen