Kinder-​Richtlinie

Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern

Die Richtlinie bestimmt das Nähere zu den Früherken­nungs­un­ter­su­chungen bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebens­jahres. Neben den Untersu­chungen U1 bis U9 gehören hierzu spezielle Früherken­nungs­un­ter­su­chungen wie das erweiterte Neugeborenen-​Screening und das Screening auf Mukovis­zidose oder angeborene Herzfehler.

In Kraft getreten am:
13.07.2024
Geändert am:
21.03.2024 BAnz AT 12.07.2024 B3
Fassung vom:
18.06.2015 BAnz AT 18.08.2016 B1

Anlagen

(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiter­führende Informa­tionen