Qualitätssicherungsmaßnahmen der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom (nicht mehr in Kraft)
Qualitätssicherungsmaßnahmen der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom (nicht mehr in Kraft)
Die Richtlinie ist am 27. Februar 2025 außer Kraft getreten. Die Qualitätssicherungsmaßnahmen regelten die Anforderungen an die Erbringung der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom in Krankenhäusern. Anlass war die Aussetzung des Methodenbewertungsverfahrens.
Anlagen
- Anlage I: Checkliste zur Abfrage der Qualitätsanforderungen
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)