Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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PAR-Richtlinie: Änderung der §§ 13 und 14
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Änderungen der Richtlinie unter I. treten am 1. Juli 2025 und die Änderung der Richtlinie unter II. tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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PAR-Richtlinie: Änderung der §§ 13 und 14
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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PAR-Richtlinie: Änderung der §§ 13 und 14
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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PAR-Richtlinie: Anpassung Rundung Sondierungstiefen
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 13. Mai 2022 in Kraft.
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PAR-Richtlinie: Anpassung Rundung Sondierungstiefen
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Rundung Sondierungstiefen
Beschluss vom 28. Februar 2022.
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PAR-Richtlinie: Anpassung Rundung Sondierungstiefen
Beschluss vom 16. Dezember 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-RL): Erstfassung
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
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Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-RL): Erstfassung
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V – PAR-Richtlinie
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 17. Dezember 2020 in Kraft.