Die folgende Version dieser Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten:
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Künftige Richtlinienversion (tritt am 01.01.2025 in Kraft) (PDF 305,03 kB)
Version vom 05.12.2024, veröffentlicht im BAnz AT 18.12.2024 B2
Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege – AKI-RL
Ziel der Richtlinie sind Erhalt, Förderung und Verbesserung der Versorgungssicherheit von Versicherten, die Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben. Die Richtlinie listet unter anderem Leistungsinhalte der außerklinischen Intensivpflege auf, die verordnet werden können, konkretisiert, welche Voraussetzungen dabei gelten und wie die Zusammenarbeit der verschiedenen betreuenden Berufsgruppen koordiniert werden soll.
Die folgende Version dieser Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten:
Version vom 05.12.2024, veröffentlicht im BAnz AT 18.12.2024 B2