Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie

Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege – AKI-RL

Ziel der Richtlinie sind Erhalt, Förderung und Verbesserung der Versorgungssicherheit von Versicherten, die Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben. Die Richtlinie listet unter anderem Leistungsinhalte der außerklinischen Intensivpflege auf, die verordnet werden können, konkretisiert, welche Voraussetzungen dabei gelten und wie die Zusammenarbeit der verschiedenen betreuenden Berufsgruppen koordiniert werden soll.

In Kraft getreten am:
15.09.2023
Geändert am:
20.07.2023 BAnz AT 14.09.2023 B3
Fassung vom:
19.11.2021 BAnz AT 17. März 2022 B2

Künftige Richtlinienversion

Die folgende Version dieser Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten:


Weiterführende Informationen