Die folgende Version dieser Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten:
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Künftige Richtlinienversion (tritt am 01.01.2025 in Kraft) (PDF 1,69 MB)
Version vom 29.10.2024, veröffentlicht im BAnz AT 20.11.2024 B3
Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung – HeilM-RL
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements, insbesondere die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit den Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern. Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis verordnungsfähigen Maßnahmen (Heilmittelkatalog) und eine Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf. Zudem sind in der Richtlinie vom G-BA geprüfte, nicht verordnungsfähige Heilmittel aufgeführt.
Die folgende Version dieser Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten:
Version vom 29.10.2024, veröffentlicht im BAnz AT 20.11.2024 B3