Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie
Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V – PPP-RL
Die Richtlinie legt geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung fest. Dazu werden insbesondere verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung der stationären Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen Personal für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung bestimmt. Die mit dieser Richtlinie festgelegten verbindlichen Mindestvorgaben sind keine Anhaltszahlen zur Personalbemessung.
- In Kraft getreten am:
- 01.07.2024
- Geändert am:
- 21.03.2024 BAnz AT 03.07.2024 B2
- Fassung vom:
- 19.09.2019 BAnz AT 31.12.2019 B6
Anlagen
- Anlage 1: Minutenwertetabellen
- Anlage 2: Eingruppierungsempfehlungen
- Anlage 3: Nachweis
- Anlage 4: Regelaufgaben
- Anlage 5: Kernaufgaben der Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter
Weiterführende Informationen
Vorabversion der PPP-RL zum Erfassungsjahr 2025
Häufig gestellte Fragen zur PPP-RL
Archiv
- Häufig gestellte Fachfragen(PDF 2,79 MB), Stand: 03.07.2024
- Häufig gestellte Fachfragen(PDF 479,89 kB), Stand: 05.07.2023
- Häufig gestellte Fachfragen(PDF 476,37 kB), Stand: 29.03.2023
- Häufig gestellte Fachfragen(PDF 254,91 kB), Stand: 01.09.2021
- Häufig gestellte Fachfragen(PDF 86,62 kB), Stand: 03.03.2021
- Häufig gestellte Fachfragen(PDF 82,42 kB), Stand: 02.12.2020
- Häufig gestellte Fachfragen(PDF 71,46 kB), Stand: 06.05.2020
Servicedokument gemäß § 16 Abs. 5 PPP-RL (zur Datenübermittlung)
Das Servicedokument für das Nachweisverfahren basiert auf der PPP-RL – nähere Erläuterungen sind in der Datei Häufig gestellte Fachfragen(PDF 2,78 MB) sowie in den Tragenden Gründen zu den Beschlüssen vom 19. September 2019, 15. Oktober 2020, 16. September 2021, 15. September 2022, 19. Oktober 2023 und 21. März 2024 zu finden. Bei weiteren inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: PPP-RL@g-ba.de
Teil A
Teil B
Meldungen zum Nachweisverfahren gemäß § 11 i.V.m. § 16 Abs. 5 PPP-RL
- Verzeichnis der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen beim GKV-Spitzenverband
- Verzeichnis der Landesaufsichtsbehörden bei der Gesundheitsministerkonferenz der Länder