Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren

Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V – Zm-RL

Die Richtlinie bestimmt, für welche planbaren Eingriffe Patientinnen und Patienten einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung haben. Sie legt außerdem die allgemeinen und indikationsspezifischen Anforderungen an das Zweitmeinungsverfahren und an die Erbringer einer Zweitmeinung fest.

In Kraft getreten am:
01.10.2024
Geändert am:
21.12.2023 BAnz AT 03.04.2024 B1
Fassung vom:
21.09.2017 BAnz AT 07.12.2018 B4

Weiterführende Informationen

Patientenmerkblatt

Merkblatt in Leichter Sprache

Berichte der KBV zu Genehmigungen der Zweitmeiner

Bericht gemäß § 136d SGB V über den Stand der Qualitätssicherung – Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen und Weiterentwicklungen