Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren
Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V – Zm-RL
Die Richtlinie bestimmt, für welche planbaren Eingriffe Patientinnen und Patienten einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung haben. Sie legt außerdem die allgemeinen und indikationsspezifischen Anforderungen an das Zweitmeinungsverfahren und an die Erbringer einer Zweitmeinung fest.
- In Kraft getreten am:
- 01.04.2025
- Geändert am:
- 19.09.2024 BAnz AT 12.12.2024 B5
- Fassung vom:
- 21.09.2017 BAnz AT 07.12.2018 B4
Weiterführende Informationen
Patientenmerkblatt
Merkblatt in Leichter Sprache
Entscheidungshilfen
Das IQWiG bietet im Auftrag des G-BA allgemeine Informationen zur Zweitmeinung vor Operationen sowie Entscheidungshilfen zu den planbaren Eingriffen an: Zweitmeinung vor Operationen