Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren
Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V – Zm-RL
Die Richtlinie bestimmt, für welche planbaren Eingriffe Patientinnen und Patienten einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung haben. Sie legt außerdem die allgemeinen und indikationsspezifischen Anforderungen an das Zweitmeinungsverfahren und an die Erbringer einer Zweitmeinung fest.
- In Kraft getreten am:
- 01.10.2024
- Geändert am:
- 21.12.2023 BAnz AT 03.04.2024 B1
- Fassung vom:
- 21.09.2017 BAnz AT 07.12.2018 B4