Die folgende Version dieser Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten:
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Künftige Richtlinienversion (tritt am 01.07.2024 in Kraft) (PDF 277,81 kB)
Version vom 16.11.2023, veröffentlicht im BAnz AT 29.01.2024 B2
Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V – Zm-RL
Die Richtlinie bestimmt, für welche planbaren Eingriffe Patientinnen und Patienten einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung haben. Sie legt außerdem die allgemeinen und indikationsspezifischen Anforderungen an das Zweitmeinungsverfahren und an die Erbringer einer Zweitmeinung fest.
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Version vom 16.11.2023, veröffentlicht im BAnz AT 29.01.2024 B2