Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme – oKFE-RL
Die Richtlinie bestimmt das Nähere über die Durchführung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen. Wesentliche Strukturelemente sind eine regelmäßige Einladung, verbunden mit begleitenden Informationen für die Versicherten über die jeweilige Untersuchung, Datenschutz, Widerspruchsrechte, sowie die Durchführung der Untersuchung und die Programmbeurteilung.
- In Kraft getreten am:
- 10.08.2024
- Geändert am:
- 20.06.2024 BAnz AT 09.08.2024 B3
- Fassung vom:
- 19.07.2018 BAnz AT 18.10.2018 B3
Anlagen
- Anlage I: Darmkrebs-Früherkennung – Muster geschlechtsspezifische Einladungen
- Anlage II a: Darmkrebs-Früherkennung – Geschlechtsspezifische Versicherteninformationen
- Anlage II b: Darmkrebs-Früherkennung – Informationen zur Datenverarbeitung
- Anlage III: Darmkrebs-Früherkennung – Aufstellung der zur Programmbeurteilung zu dokumentierenden Daten
- Anlage IV: Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung – Muster altersspezifische Einladungen
- Anlage V: Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung – Information zur Datenverarbeitung
- Anlage VI: Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung – Altersspezifische Versicherteninformationen
- Anlage VI a: Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung – Versicherteninformation für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren
- Anlage VI b: Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung – Versicherteninformation für Frauen ab 35 Jahren
- Anlage VII: Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung – Aufstellung der zur Programmbeurteilung zu dokumentierenden Daten
Weiterführende Informationen
Die Layoutfassung der Versicherteninformationen zur Darmkrebs-Früherkennung für Männer und Frauen ab 50 Jahren sowie zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung finden Sie unter Versicherteninformationen zu Früherkennungsuntersuchungen.
Evaluationsberichte
Datenjahre 2021-2022