Pressemitteilung | Innovationsfonds

Neue Versorgungsformen: Innovationsausschuss veröffentlicht zwei neue Förderbekanntmachungen

Berlin, 26.6.2020 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im Bereich der neuen Versorgungsformen eine themenoffene sowie eine themenspezifische Förderbekanntmachung auf seiner Website veröffentlicht. Der Entscheidung über die Förderschwerpunkte war erstmalig ein Konsultationsverfahren vorangegangen. Akteure des Gesundheitswesens, die nicht dem Innovationsausschuss angehören, waren dabei aufgerufen, Vorschläge für Förderthemen und -kriterien einzubringen. Neu ist zudem ein zweistufiges Förderverfahren, in dem der Innovationsausschuss bereits die Ausarbeitung von Vollanträgen fördern kann.

Folgende Förderschwerpunkte wurden in der themenspezifischen Förderbekanntmachung festgelegt:

  • Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen
  • Versorgungsmodelle für Regionen mit besonderen Strukturanforderungen
  • Integration und Vernetzung rehabilitativer Maßnahmen zur Steigerung des Behandlungserfolgs von GKV-Leistungen
  • Versorgungsmodelle zu Patientenpfaden
  • Datengestützte Versorgungsmodelle für Menschen mit chronischen Erkrankungen in der ambulanten Versorgung

Neues zweistufiges Förderverfahren

Zunächst reichen Antragsteller eine Ideenskizze ein, die die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts auf maximal 12 Seiten vorstellt. Der Innovationsausschuss entscheidet anschließend, welche Ideenskizzen zur Konzeptentwicklung und Ausarbeitung eines qualifizierten Antrags (Vollantrag) gefördert werden. Die Ausarbeitung eines Vollantrags kann für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten mit einem Förderbetrag bis maximal 75.000 € unterstützt werden.

Die Einreichungsfrist für die Ideenskizzen endet am 25. August 2020 um 12 Uhr. Eingereicht werden können die Anträge ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal des mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen beauftragten Projektträgers, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR).

Die Entscheidung, ob die Ausarbeitung eines Vollantrags gefördert wird, trifft der Innovationsausschuss voraussichtlich im vierten Quartal 2020.

Die sich anschließende Durchführungsphase des Förderverfahrens umfasst die konkrete Durchführung und Umsetzung der vom Innovationsausschuss ausgewählten Projekte während eines regelhaften Förderzeitraums von drei Jahren. Aus den eingereichten Vollanträgen werden laut gesetzlichen Vorgaben in der Regel nicht mehr als 20 Projektvorhaben ausgewählt, die mit der jährlich verfügbaren Fördersumme gefördert werden. Die Einreichung eines Vollantrags setzt die erfolgreiche Auswahl der Ideenskizze durch den Innovationsausschuss voraus, eine direkte Einreichung eines Vollantrags ist nicht möglich.

Weitere Förderbekanntmachungen in 2020

Weitere Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses sind für das vierte Quartal 2020 geplant. Dazu gehört neben dem Bereich der Versorgungsforschung ggf. auch eine Förderbekanntmachung zur Evaluation und Weiterentwicklung von Richtlinien des G-BA sowie eine Förderbekanntmachung zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung ein besonderer Bedarf besteht.

Hintergrund

Die Fortführung des Innovationsfonds bis zum 31. Dezember 2024 mit einem neuen zweistufig durchzuführenden Förderverfahren wurde im Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) in § 92b Absatz 6 SGB V festgelegt. Die neuen Regelungen sehen weiterhin vor, dass anstelle des bisherigen Expertenbeirats ein Expertenpool zu bilden ist. Wesentliche Aufgaben der Mitglieder des Expertenpools sind die Begutachtung von Förderanträgen und die Abgabe einer Empfehlung zur Förderentscheidung an den Innovationsausschuss. Der Innovationsauschuss hat bereits Mitglieder für den Expertenpool benannt. Weitere Vorschläge für die Benennung von Mitgliedern für den Expertenpool können weiterhin jederzeit eingereicht werden.