Presse­mit­teilung | Innova­ti­onsfonds

Innova­ti­ons­aus­schuss veröffentlicht Bekannt­machung zum neuen Konsul­ta­ti­ons­ver­fahren

Berlin, 17. Februar 2020 – Zur Identi­fi­zierung von Themen für künftige Förder­be­kannt­ma­chungen hat der Innova­ti­ons­aus­schuss beim Gemeinsamen Bundes­aus­schuss (G-BA) am Montag in Berlin das erste Konsul­ta­ti­ons­ver­fahren gestartet und eine entspre­chende Bekannt­machung auf seiner Website veröffentlicht. Akteure des Gesund­heits­wesens, die nicht dem Innova­ti­ons­aus­schuss angehören, haben nun die Möglichkeit, Vorschläge für Themen und Kriterien zur Förderung von neuen Versor­gungs­formen, der Versor­gungs­for­schung und der Evaluation von Richtlinien des G-BA einzubringen.

Nähere Informa­tionen zu den formalen und inhalt­lichen Anforde­rungen an die Vorschläge sowie zum Verfahren sind auf der Website des Innova­ti­ons­aus­schusses in der Bekannt­machung sowie dem entspre­chenden Vorschlags­formular zu finden.

Die Abgabefrist für Vorschläge für die im zweiten Halbjahr 2020 zu veröffent­li­chenden Förder­be­kannt­ma­chungen des Innova­ti­ons­aus­schusses endet am 15. April 2020, 12 Uhr. Die Abgabe erfolgt in elektro­nischer Form bei der Geschäfts­stelle des Innova­ti­ons­aus­schusses (konsul­ta­ti­ons­ver­fahren@if.g-ba.de).

Hintergrund

In themen­spe­zi­fischen Förder­be­kannt­ma­chungen werden Themen­schwer­punkte aufgeführt, zu denen Anträge eingereicht werden können. Darüber hinaus werden in allen Förder­be­kannt­ma­chungen (themen­spe­zifisch und themenoffen) Förder­kri­terien genannt, die für die Bewertung der eingereichten Anträge und die Förder­ent­scheidung des Innova­ti­ons­auschusses relevant sind.

Bisher wurden die Themen­schwer­punkte und Förder­kri­terien nach einem intensiven Abwägungs­prozess durch den Innova­ti­ons­aus­schuss selbst festgelegt. Ab dem Bewilli­gungsjahr 2021 legt der Innova­ti­ons­aus­schuss die in den Förder­be­kannt­ma­chungen genannten Schwer­punkte und Kriterien für die Förderung von neuen Versor­gungs­formen, Versor­gungs­for­schung und Evaluation von Richtlinien des G-BA nach einem Konsul­ta­ti­ons­ver­fahren unter Einbeziehung externer Expertise fest. Grundlage hierfür ist der neu gefasste § 92b Absatz 2 Satz 1 SGB V. Die Schwer­punkte für die Entwicklung und Weiter­ent­wicklung von Leitlinien nach § 92a Absatz 2 Satz 4 zweite Alternative SGB V werden hingegen vom Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit festgelegt.

Mit dem neuen vorgeschalteten Konsul­ta­ti­ons­ver­fahren soll sicher­ge­stellt werden, dass bei der Identi­fi­kation von Themen eine systema­tische Berück­sich­tigung von Erfahrungen von Institu­tionen und Expertinnen und Experten erfolgt, die nicht dem Innova­ti­ons­aus­schuss angehören.