Pres­se­mit­tei­lung | Inno­va­ti­ons­fonds

Über­sicht der neuen Förder­pro­jekte im Bereich Versor­gungs­for­schung veröf­fent­licht

Berlin, 5. September 2019 – Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) hat auf seiner Website eine Über­sicht der neuen Projekte veröf­fent­licht, die zukünftig aus Mitteln des Inno­va­ti­ons­fonds geför­dert werden. Es handelt sich dabei um insge­samt 59 Projekte zur themen­spe­zi­fi­schen und themen­of­fenen Versor­gungs­for­schung, zur Evalua­tion von Selek­tiv­ver­trägen sowie zur Weiter­ent­wick­lung und Evalua­tion zweier Richt­li­nien des G-BA.

Sobald die Förder­emp­fänger die erfor­der­li­chen Auflagen erfüllt haben, können sie in Abhän­gig­keit des Projekt­fort­schritts quar­tals­weise Förder­mittel anfor­dern.

Die Projekt­an­träge waren auf die Förder­be­kannt­ma­chungen vom 19. Oktober 2018 und 23. November 2018 einge­gangen. Seine Entschei­dung über die Projekt­för­de­rung hat der Inno­va­ti­ons­aus­schuss am 16. August 2019 bekannt gegeben.

Hinter­grund

Die Bundes­re­gie­rung hat zur quali­ta­tiven Weiter­ent­wick­lung der Versor­gung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung einen Inno­va­ti­ons­fonds aufge­legt. Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim G-BA legt in Förder­be­kannt­ma­chungen die Schwer­punkte und Krite­rien zur Vergabe der Mittel aus dem Inno­va­ti­ons­fonds fest und entscheidet über die einge­gan­genen Anträge auf Förde­rung.

Weitere Infor­ma­tionen bietet die Website des Inno­va­ti­ons­aus­schusses beim G-BA.