Presse­mit­teilung | Innova­ti­onsfonds

Innova­ti­ons­aus­schuss entscheidet über Förderung von 59 weiteren Projekten zur Versor­gungs­for­schung

Berlin, 16. August 2019 – Der Innova­ti­ons­aus­schuss beim Gemeinsamen Bundes­aus­schuss (G-BA) hat am Donnerstag die Förderung weiterer Projekte zur Versor­gungs­for­schung beschlossen. Auf die fünf Förder­be­kannt­ma­chungen vom Herbst 2018 sind insgesamt 197 Projekt­anträge eingegangen. Den Antrag­stellern werden nun die Begutachtungs-​ und Bewertungs­er­gebnisse des Experten­beirats und des Innova­ti­ons­aus­schusses mitgeteilt. Die Förder­be­scheide werden nach dem Ablauf der verbind­lichen Rückmel­defrist erstellt und versendet.

Zur themen­spe­zi­fischen Versor­gungs­for­schung können insgesamt 19 neue Projekte gefördert werden:

  • Stärkung der gesund­heit­lichen Versorgung in der Pflege und Transparenz über die pflege­rische Versor­gungs­qualität: 2 Projekte
  • Barrie­re­freiheit und Verbes­serung der Situation von Menschen mit Assistenz­bedarf und deren Angehörigen in der Gesund­heits­ver­sorgung: 3 Projekte
  • Verknüpfung von Gesund­heitsdaten auf Ebene der Patientin/des Patienten: 2 Projekte
  • Verknüpfung von Gesund­heitsdaten auf Popula­ti­onsebene: 6 Projekte
  • Einfluss evidenz­ba­sierter Gesund­heits­in­for­ma­tionen für Patien­tinnen und Patienten auf die Versorgung: 6 Projekte

Im themen­offenen Bereich werden künftig 34 weitere Projekte gefördert. Zur Weiter­ent­wicklung und Evaluation der Richtlinie ambulante spezial­fach­ärztliche Versorgung nach § 116b SGB V sowie zur Evaluation von Selektiv­ver­trägen wurde über je ein Projekt positiv beschieden. Für die Weiter­ent­wicklung und Evaluation der Psychotherapie-​Richtlinie werden vier Projekte gefördert.

Eine Übersichtsliste wird voraus­sichtlich im September 2019 auf der Website des Innova­ti­ons­aus­schusses veröffentlicht.

Hintergrund

Der Innova­ti­ons­aus­schuss hatte am 19. Oktober 2018 drei Förder­be­kannt­ma­chungen veröffentlicht: Neben den Förder­be­kannt­ma­chungen zur themen­spe­zi­fischen und themen­offenen Versor­gungs­for­schung betraf die dritte Förder­be­kannt­machung die Evaluation von Selektiv­ver­trägen. Am 23. November 2018 waren außerdem zwei Förder­be­kannt­ma­chungen zur Weiter­ent­wicklung und insbesondere Evaluation der Psychotherapie-​Richtlinie sowie der Richtlinie ambulante spezial­fach­ärztliche Versorgung § 116b SGB V veröffentlicht worden. Anträge konnten spätestens bis zum 19. Februar 2019 beim DLR Projekt­träger eingereicht werden.