Meldung | Quali­täts­si­che­rung

Zweit­mei­nungs­an­spruch zu Wirbel­säu­len­ein­griffen kommt in die Versor­gung

Berlin, 19. November 2021 – Der Beschluss des Gemein­samen Bundes­aus­schusses (G-BA), der den Anspruch von Versi­cherten auf eine ärzt­liche Zweit­mei­nung vor bestimmten geplanten Opera­tion an der Wirbel­säule regelt, ist heute in Kraft getreten. Ambu­lant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte einschlä­giger Fach­rich­tungen können damit bei den Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gungen eine Geneh­mi­gung bean­tragen, Zweit­mei­nungen abgeben und gegen­über den gesetz­li­chen Kran­ken­kassen abrechnen zu dürfen. Sie prüfen auf Wunsch einer Pati­entin oder eines Pati­enten, ob die empfoh­lene Opera­tion medi­zi­nisch notwendig ist und beraten zudem zu mögli­chen Thera­pie­al­ter­na­tiven. Versi­cherte werden zweit­mei­nungs­be­rech­tigte Fach­ärz­tinnen und Fach­ärzte über die Website zum ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst www.116117.de/zweit­mei­nung finden.

Plan­bare Opera­tionen an der Wirbel­säule

Zu den plan­baren Opera­tionen an der Wirbel­säule, für die das Zweit­mei­nungs­ver­fahren greift, zählen die dyna­mi­sche und stati­sche Stabi­li­sie­rung (Osteo­syn­these und Spon­dy­lo­dese), die knöcherne Druck­ent­las­tung (Dekom­pres­sion), Facet­ten­ope­ra­tionen, Verfahren zum Einbringen von Mate­rial in einen Wirbel­körper, Entfer­nung von Band­schei­ben­ge­webe (Exzi­sion) sowie das Einsetzen einer künst­li­chen Band­scheibe (Band­schei­ben­en­do­pro­these).

Mit der Ermög­li­chung einer Zweit­mei­nung für diese Opera­tionen reagierte der G-BA auf Hinweise auf einen starken Mengen­zu­wachs zwischen 2006 und 2016 sowie auf regio­nale Unter­schiede bei Eingriffs­zahlen an der Wirbel­säule, die sich nicht mit einer höheren Kran­ken­last erklären lassen.

Zweit­mei­nungs­ge­bende Fach­ärz­tinnen und Fach­ärzte

Fach­ärz­tinnen und Fach­ärzte folgender Fach­rich­tungen können die Geneh­mi­gung bean­tragen: Ortho­pädie und Unfall­chir­urgie, Ortho­pädie, Chir­urgie mit der Schwer­punkt­be­zeich­nung Unfall­chir­urgie, Neuro­chir­urgie, Physi­ka­li­sche und Reha­bi­li­ta­tive Medizin, Neuro­logie sowie (jeweils mit der Zusatz­be­zeich­nung „Spezi­elle Schmerz­the­rapie“) Allge­mein­me­dizin, Innere Medizin oder Anäs­the­sio­logie.

Umfas­sende Infor­ma­tionen zum Zweit­mei­nungs­ver­fahren sind auf der Website des G-BA zu finden: Zweit­mei­nungs­ver­fahren bei plan­baren Eingriffen


Beschluss zu dieser Meldung

Richt­linie zum Zweit­mei­nungs­ver­fahren: Aufnahme von Eingriffen an der Wirbel­säule